Grundversorgung Gas: wer Ihr Grundversorger ist und was er kostet
Wer noch nie den Gasanbieter gewechselt hat, wird vom Grundversorger beliefert. Das ist kein schlechter Vertrag, aber fast immer ein teurer: In 99,9 Prozent der von uns erhobenen Postleitzahlen liegt der günstigste Gastarif unter dem Preis der Grundversorgung.
Wer ist mein Grundversorger?
Postleitzahl eingeben, bei mehreren Gasnetzgebieten den Ortsteil wählen. Wir zeigen den Grundversorger Ihres Netzgebiets mit Arbeitspreis, Grundpreis und Jahreskosten — und daneben, was die günstigsten Tarife derselben Postleitzahl kosten.
Gerechnet auf 20.000 kWh im Jahr, den Referenzverbrauch dieser Seite. Im Rechner können Sie ihn ändern.
Was die Gas-Grundversorgung kostet
Die folgenden Zahlen stammen aus unserer eigenen täglichen Erhebung. Für jede Postleitzahl fragen wir den örtlichen Grundversorgungstarif zusammen mit allen wechselbaren Tarifen ab und rechnen beide auf denselben Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr.
Die Spanne ist groß und hat wenig mit dem Anbieter zu tun, viel mit dem Netzgebiet: Die günstigste Grundversorgung unserer Erhebung kostet 1.923 € im Jahr, die teuerste 5.030 €. Der Abstand zum günstigsten Tarif beträgt in der Mitte aller Postleitzahlen 496 €, in jeder zehnten mehr als 965 €.
Die Extremwerte sind echt, aber Einzelfälle. Der höchste Abstand, den wir gemessen haben, liegt bei 2.572 € im Jahr und kommt genau einmal unter 6.976 Postleitzahlen vor: ein sehr kleines Gasnetz, in dem die Grundversorgung 24,08 Cent je Kilowattstunde kostet statt der üblichen 11,90. Wir haben den Wert an der Quelle gegengeprüft; er ist kein Datenfehler. Als Erwartung taugt er trotzdem nicht, deshalb nennen wir auf den Übersichtsseiten die Mitte und das obere Zehntel.
Quelle: eigene Erhebung über 6.976 Postleitzahlen mit bekanntem Grundversorgungstarif, Preise inklusive Umsatzsteuer und ohne einmalige Boni, weil die Grundversorgung keine kennt. Stand: 5. September 2026.
Wer Grundversorger wird und wer das festlegt
Grundversorger ist nicht, wer die meisten Kunden im Ort hat, und auch nicht das Stadtwerk mit dem passenden Namen. Es ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefert. Das kann dasselbe sein, muss es aber nicht: Netzgebiete folgen den Leitungen, nicht den Gemeindegrenzen.
Festgestellt wird das alle drei Jahre vom Netzbetreiber. Er veröffentlicht das Ergebnis im Internet und meldet es der Landesbehörde. Eine zentrale bundesweite Liste aller Grundversorger führt die Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht — deshalb ist die Abfrage oben nach Postleitzahl der schnellste Weg.
Rechtsgrundlage: § 36 Energiewirtschaftsgesetz, Einzelheiten in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Darstellung nach dem Verbraucherportal der Bundesnetzagentur.
Die häufigsten Gas-Grundversorger unserer Erhebung
| Grundversorger | Postleitzahlen | Grundversorgung Ø/Jahr |
|---|---|---|
E.ON | 1.259 | 2.528 € |
EWE | 264 | 2.480 € |
| Energie Südbayern | 251 | 2.981 € |
Badenova | 245 | 2.600 € |
GASAG | 190 | 2.418 € |
energie schwaben | 159 | 2.642 € |
EnBW | 150 | 2.554 € |
eins energie | 128 | 2.820 € |
Gezählt nach Postleitzahlen, nicht nach Kunden: Ein Grundversorger mit vielen kleinen Netzgebieten steht hier weiter oben als einer mit einer einzigen Großstadt. Stand: 5. September 2026.
Wie man in der Grundversorgung landet
Der häufigste Fall. Wer seit dem Einzug nichts unternommen hat, wird zu den allgemeinen Preisen des Grundversorgers beliefert.
Wer Gas entnimmt, ohne einen Vertrag geschlossen zu haben, kommt beim Grundversorger unter. Der Vertrag entsteht durch die Entnahme, ohne Unterschrift.
Wenn ein Vertrag endet und kein neuer greift, fällt die Belieferung zurück in die Grundversorgung. Die Versorgung reißt nicht ab.
Grundversorgung ist nicht Ersatzversorgung
Die beiden werden oft verwechselt, kosten aber Unterschiedliches und dauern unterschiedlich lang. Die Ersatzversorgung greift, wenn Gas ohne gültigen Liefervertrag entnommen wird, etwa weil der bisherige Anbieter ausgefallen ist. Sie ist ein Notbehelf und endet nach spätestens drei Monaten.
| Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG | § 38 EnWG |
| Dauer | unbefristet | höchstens drei Monate |
| Anlass | kein eigener Vertrag geschlossen | Belieferung ist ausgefallen |
| Preis | allgemeine Preise des Grundversorgers | eigener Tarif, meist deutlich teurer |
| Was zu tun ist | vergleichen, wechseln lohnt fast immer | zügig einen Vertrag schließen, sonst läuft die Frist ab |
Wer in der Ersatzversorgung steckt, sollte nicht auf das Ende der drei Monate warten. Der Preis ist der Grund, warum die Ersatzversorgung als Notbehelf gedacht ist und nicht als Vertrag.
Kündigen und wechseln
Die Grundversorgung ist der am leichtesten kündbare Gasvertrag, den es gibt: zwei Wochen Kündigungsfrist, keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung über Monate. Wer wechselt, muss selbst nichts kündigen — das übernimmt der neue Anbieter.
Preise und ergänzende Bedingungen darf der Grundversorger ändern, aber nicht von heute auf morgen: Die Änderung muss mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden und wird erst zum Beginn eines Monats wirksam. Umgekehrt darf der Grundversorger einen Haushaltskunden nur ablehnen oder ordentlich kündigen, wenn ihm die Belieferung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.
Fristen nach § 5 Absatz 2 sowie §§ 20 und 21 GasGVV, dargestellt im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur, Abruf am 5. September 2026.
Grundversorger und Preise abfragen Zum Gasrechner
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, wer mein Gas-Grundversorger ist?
Über die Abfrage oben auf dieser Seite: Postleitzahl eingeben, bei mehreren Gasnetzgebieten den Ortsteil wählen. Sie sehen den Grundversorger mit Arbeitspreis, Grundpreis und Jahreskosten. Zweiter Weg: Der Name steht auf Ihrer Gasrechnung, wenn Sie noch nie gewechselt haben. Dritter Weg: Der örtliche Netzbetreiber veröffentlicht ihn im Internet.
Ist die Grundversorgung teurer als andere Gastarife?
In unserer Erhebung ja, und zwar deutlich: Der günstigste Tarif liegt im Mittel 553 Euro im Jahr unter der Grundversorgung, gerechnet auf 20.000 Kilowattstunden. In 99,9 Prozent der Postleitzahlen war ein Wechsel günstiger als das Bleiben.
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Kündigen müssen Sie in der Regel nicht selbst: Der neue Anbieter übernimmt das mit der Anmeldung beim Netzbetreiber.
Bleibt die Versorgung sicher, wenn ich wechsle?
Ja. Gas kommt physikalisch aus demselben Netz, unabhängig davon, mit wem Sie abrechnen. Zuständig für Leitungen, Zähler und Störungen bleibt der Netzbetreiber, und der wechselt nicht mit.
Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Die Grundversorgung ist unbefristet und greift, wenn Sie keinen eigenen Vertrag geschlossen haben. Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist ein Notbehelf, wenn die Belieferung ausfällt; sie endet nach höchstens drei Monaten und ist meist deutlich teurer.
Darf der Grundversorger die Preise einfach erhöhen?
Er darf sie ändern, muss die Änderung aber mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben. Wirksam wird sie erst zum Beginn eines Monats. Wer damit nicht einverstanden ist, kündigt mit zwei Wochen Frist.
Quellen
- Bundesnetzagentur, Verbraucherportal: Grundversorgung und Vertragsarten (bundesnetzagentur.de), Abruf am 5. September 2026.
- § 36 und § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), insbesondere § 5 Absatz 2 sowie §§ 20 und 21.
- Eigene Gaspreis-Erhebung, Grundversorgungstarif und günstigster Tarif je Postleitzahl, Stand: 5. September 2026. Wie wir rechnen, steht unter Methodik & Transparenz.







