Gasvertrag widerrufen oder kündigen

Hier widerrufen oder kündigen Sie einen Gasvertrag, den Sie über gasvermittlung.de beziehungsweise unseren eingebundenen Vergleichsrechner abgeschlossen haben. Beantworten Sie eine kurze Frage, wir zeigen Ihnen dann den richtigen Weg.

1. Was möchten Sie tun?

Widerruf heißt: einen neuen Abschluss innerhalb der 14-tägigen Frist rückgängig machen. Kündigung heißt: einen bestehenden, länger laufenden Vertrag beenden.

2. Worüber haben Sie abgeschlossen?

Der Widerruf läuft über die Stelle, über die der Vertrag zustande gekommen ist. Bei einem Abschluss über unseren Vergleichsrechner ist das die Verivox GmbH. Sie erkennen es an der Auftragsbestätigung, die Sie nach dem Abschluss per E-Mail oder Post bekommen haben.

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Nicht sicher? So finden Sie es heraus

  • Bestätigungs-E-Mail prüfen: Nach dem Abschluss haben Sie eine Auftrags- oder Vertragsbestätigung erhalten. Steht im Absender, im Logo oder im Text Verivox? Dann ist das Ihr Widerrufsweg.
  • In die Post schauen: Auch in Briefen und Unterlagen zum Vertrag ist der Vermittler genannt.
  • Weiterhin unsicher? Schreiben Sie uns an info@gasvermittlung.de. Sie können sich außerdem jederzeit direkt an Ihren Gasanbieter wenden; ihn finden Sie im Gasanbieter-Verzeichnis.
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Vertrag über Verivox widerrufen

Wählen Sie unten Ihren Gasanbieter aus, dessen Vertrag Sie widerrufen möchten. Sie werden anschließend direkt zur Widerrufsseite des jeweiligen Unternehmens geleitet.

Wird die Auswahl oben nicht angezeigt, öffnen Sie sie direkt: Anbieter auswählen und Vertrag widerrufen.

Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis kürzlich abgeschlossene Verträge in den Systemen der Anbieter verfügbar sind. Falls Sie Unterstützung brauchen, erreichen Sie das zuständige Team telefonisch unter 06221 777 00 10 oder per E-Mail an auftragsbearbeitung@verivox.de.

Gut zu wissen: Nach dem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, als wäre er nie geschlossen worden. Bereits geliefertes Gas ist zu bezahlen. Ihre Versorgung läuft über den bisherigen Anbieter oder den Grundversorger unterbrechungsfrei weiter.
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Laufenden Gasvertrag kündigen

Bei einer regulären Kündigung ist Ihr Vertragspartner Ihr Gasanbieter selbst, nicht gasvermittlung.de und nicht der Vermittler. Die Kündigung erklären Sie deshalb direkt gegenüber Ihrem Anbieter, in der Regel über dessen Kündigungsformular oder schriftlich.

Den passenden Anbieter finden Sie in unserem Gasanbieter-Verzeichnis. Welche Fristen in der Grundversorgung gelten, steht unter Grundversorgung Gas.

Tipp: Meist müssen Sie gar nicht selbst kündigen. Beim Wechsel über einen Vergleichsrechner übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Selbst kündigen sollten Sie vor allem bei einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung, oder wenn Ihre Kündigungsfrist unmittelbar bevorsteht.

Widerruf, Kündigung oder Sonderkündigung: was passt zu Ihnen?

Widerruf

Sie haben gerade abgeschlossen und möchten zurück? Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss können Sie ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Vertrag gilt dann als nie geschlossen.

Kündigung

Sie haben einen laufenden Vertrag und möchten ihn zum Laufzeitende beenden? Dann kündigen Sie, direkt bei Ihrem Anbieter und unter Einhaltung der vereinbarten Frist.

Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihr Anbieter den Preis oder ändert er die Bedingungen? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können kurzfristig wechseln, unabhängig von der regulären Laufzeit.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Widerruf?

In der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Frist beginnt, sobald Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, meist in der Auftragsbestätigung oder den Vertragsbedingungen.

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein. Innerhalb der Frist ist der Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich.

Bekomme ich bereits gezahltes Geld zurück?

Ja, der Vertrag wird rückabgewickelt. Bereits geliefertes Gas ist allerdings zu vergüten, wenn Sie der sofortigen Belieferung vor Ablauf der Frist ausdrücklich zugestimmt haben.

Fällt während des Widerrufs das Gas aus?

Nein. Die Versorgung ist gesetzlich abgesichert: Greift kein Liefervertrag, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger, als Grund- oder Ersatzversorgung nach §§ 36 und 38 EnWG.

Wer ist eigentlich mein Vertragspartner?

Ihr Gasliefervertrag besteht mit dem Gasanbieter, nicht mit dem Vergleichsportal. Den Widerruf wickeln Sie über die Stelle ab, über die Sie abgeschlossen haben. Eine reguläre Kündigung erklären Sie direkt beim Anbieter.

Was passiert, wenn mein Anbieter insolvent wird?

Ihre Versorgung läuft unterbrechungsfrei über die Ersatzversorgung des Grundversorgers weiter. Anschließend können Sie jederzeit wieder in einen günstigen Vertrag wechseln.

Unabhängige Hilfe und Verbraucherschutz

Sie haben eine Auseinandersetzung mit Ihrem Anbieter oder brauchen unabhängigen Rat? Diese offiziellen, neutralen Stellen helfen kostenlos weiter:

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