Gewerbegas oder Privatgas: Was ist der Unterschied?

Aus der Leitung kommt dasselbe Erdgas. Unterschiedlich sind das Lastprofil, die Preisstellung und der Vertrag. Was das für Ihren Betrieb bedeutet, wann sich ein Gewerbetarif lohnt und wann der Haushaltstarif die bessere Wahl bleibt.

Stand: 4. September 2026 · Preisangaben aus eigener Erhebung über 100 Postleitzahlen in beiden Lastprofilen

Die kurze Antwort

  • Beim Einkauf nehmen sich beide Welten nichts: Bei 30.000 kWh im Jahr kostet günstiges Gas im Gewerbeprofil 9,48 ct netto, im Haushaltsprofil 9,28 ct netto. Der Unterschied liegt bei 0,20 ct.
  • Der Vorteil entsteht nicht am Gaspreis, sondern an der Umsatzsteuer: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, zahlt am Ende den Nettopreis. Aus 11,04 ct brutto werden 9,28 ct.
  • Ein Gewerbetarif setzt ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit voraus und eine betrieblich genutzte Entnahmestelle.
  • Bis 50.000 kWh im Jahr ist der Haushaltstarif oft die einfachere Wahl, darüber lohnt das Gewerbeprofil. Ab 150.000 kWh gehört die Beschaffung verhandelt, ab 1.500.000 kWh gibt es keinen Onlinevergleich mehr.

Was passt zu Ihrem Betrieb?

Zwei Fragen, danach wissen Sie, welcher Vertragstyp für Sie in Frage kommt und wo Sie weiterlesen.

Der Unterschied im Überblick

Physikalisch gibt es keinen. Dieselbe Leitung, dasselbe Netz, dieselbe Qualität. Unterschiedlich sind die Rahmenbedingungen des Vertrags:

GewerbegasPrivatgas
Für wenBetriebe, Selbstständige, FreiberuflerHaushalte
Lastprofilg0, gewerblicher Verbrauchsverlaufh0, Haushaltsverlauf
Preisangabenetto, ohne Umsatzsteuerbrutto, mit Umsatzsteuer
Umsatzsteuerals Vorsteuer abziehbar, wenn Sie dazu berechtigt sindbleibt an Ihnen hängen
Messungbis 1.500.000 kWh Standardlastprofil, darüber registrierende LeistungsmessungStandardlastprofil
GrundversorgungSchutz gilt für Haushaltskunden, nicht für Betriebegesetzlicher Anspruch
SteuerlichBetriebsausgabeprivate Lebenshaltung

Ist Gewerbegas günstiger als Privatgas?

Diese Frage lässt sich nur sauber beantworten, wenn man dieselbe Menge am selben Ort in beiden Profilen abfragt. Genau das tun wir: Bei 30.000 kWh im Jahr, also unterhalb der Gewerbeschwelle von 50.000 kWh, kann ein Betrieb tatsächlich wählen. Beide Zeilen stammen aus derselben Stichprobe von 100 Postleitzahlen, demselben Tag und derselben Jahresmenge:

wie ausgewiesennetto vergleichbarGrundversorgungTarife zur Auswahl
Gewerbeprofil g09,48 ct netto9,48 ct11,19 ct netto63
Haushaltsprofil h011,04 ct brutto9,28 ct13,23 ct brutto146

Das Ergebnis ist für einen Verkaufsprospekt unbequem und trotzdem eindeutig: Netto gerechnet trennen beide Profile 0,20 ct je Kilowattstunde, und zwar zugunsten des Haushaltsprofils. Gewerbegas ist also nicht günstiger eingekauft. Der Vorteil für Betriebe entsteht an einer anderen Stelle, nämlich beim Vorsteuerabzug: Wer die Umsatzsteuer zurückholt, zahlt statt 11,04 ct nur 9,28 ct.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer nach § 19 UStG, hat von einem Gewerbetarif preislich nichts. Für ihn zählt der Bruttopreis, genau wie für einen Haushalt. Zweitens: Im Haushaltsprofil stehen in unserer Stichprobe 146 Tarife je Standort zur Auswahl, im Gewerbeprofil 63. Mehr Auswahl heißt mehr Chance auf einen Ausreißer nach unten.

Eigene Erhebung, Stand: 4. September 2026. Beide Zeilen stammen aus derselben Stichprobe, demselben Tag und derselben Jahresmenge; nur so ist der Vergleich zulässig. Ausgewiesen ist der Mittelwert der drei günstigsten abschließbaren Tarife je Standort, ohne Boni und ohne Grundversorgung. Die Gewerbeabfrage liefert netto, die Haushaltsabfrage brutto; umgerechnet wird mit 19 Prozent.

Wer darf einen Gewerbetarif abschließen?

Jeder gewerbliche Gaskunde: Einzelunternehmen und Freiberufler, Handwerk, Handel, Gastronomie, Praxen, Kanzleien, Vereine mit wirtschaftlichem Betrieb. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit,
  • eine betrieblich genutzte Entnahmestelle, also ein Zähler, der dem Betrieb zugeordnet ist.

Die zweite Bedingung ist bei Gas wichtiger als beim Strom, weil Gas fast immer geheizt wird und Heizungen selten sauber getrennt sind. Dazu gleich mehr.

Wohnung und Betrieb an einer Heizung

Der häufigste Fall bei Selbstständigen, und beim Gas der schwierigste: Praxis, Büro oder Laden liegen im selben Gebäude wie die Wohnung, geheizt wird über eine Anlage mit einem Zähler. Dann gibt es keine zwei Verträge, sondern nur einen, und er läuft auf die Person oder Firma, die die Entnahmestelle angemeldet hat.

SituationWelcher VertragWorauf achten
ein Gaszähler für Wohnung und Betriebein Vertrag, in der Regel privatDer betrieblich genutzte Anteil ist eine Frage der Steuererklärung, nicht des Liefervertrags. Aufteilung nach Fläche ist der übliche Weg, die Steuerberatung entscheidet.
eigener Zähler für den BetriebsteilGewerbetarif möglichErst hier spielt das Gewerbeprofil seine Vorteile aus, weil der betriebliche Verbrauch eigenständig abgerechnet wird.
Betrieb in eigener Immobilie oder eigenem ObjektGewerbetarifAuf Laufzeit und Preisgarantie achten; Heizgas fällt fast vollständig im Winter an, eine Erhöhung zum Januar trifft die teuersten Monate.

Einen zweiten Gaszähler nur für das Arbeitszimmer einbauen zu lassen, lohnt sich praktisch nie: Der Einbau kostet mehr, als der Tarifunterschied über Jahre bringt. Sinnvoll wird die Trennung erst, wenn der Betriebsteil ohnehin baulich getrennt ist.

Umsatzsteuer, Energiesteuer und CO2-Preis

Im Gaspreis stecken mehrere Abgaben. Nur eine davon behandelt Betriebe anders als Haushalte:

  • Umsatzsteuer, 19 Prozent. Sie steht auf jeder Rechnung gesondert, bei Haushalten wie bei Betrieben. Der Unterschied liegt darin, was Sie damit tun können: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sie zurück. Hier entsteht der gesamte Preisvorteil des Gewerbetarifs.
  • Energiesteuer auf Erdgas. Sie fällt für alle an und ist im Arbeitspreis enthalten. Für bestimmte Verwendungen im produzierenden Gewerbe gibt es Entlastungen; ob Ihr Betrieb dazu zählt, klärt die Steuerberatung.
  • CO2-Preis. Bei 50.000 kWh im Jahr entstehen rund 10,05 Tonnen CO2. Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, das sind 553 bis 653 Euro im Jahr. Er trifft Betriebe und Haushalte gleichermaßen und steigt weiter, siehe Heizkosten mit Gas.
  • Netzentgelte und Konzessionsabgabe. Örtlich verschieden, unabhängig vom Vertragstyp. Sie erklären, warum derselbe Tarif je nach Standort verschieden viel kostet.

Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Steuerberatung. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt der Vorsteuerabzug; für sie ist der Bruttopreis maßgeblich, wie bei einem Haushalt. Quelle der CO2-Stufen: DEHSt, Brennstoffemissionshandelsgesetz und BEHV.

Rechte und Pflichten: was für Betriebe anders gilt

  • Grundversorgung. Der besondere Schutz gilt Haushaltskunden. Ein Betrieb landet zwar auch in der Ersatzversorgung, wenn sein Lieferant ausfällt, sollte aber nicht dort bleiben: Die Grundversorgung ist in unserer Erhebung durchweg die teuerste Möglichkeit.
  • Sonderkündigungsrecht. Auch Gewerbekunden können bei einer Preiserhöhung kündigen. Der Hinweis steht im Anschreiben des Lieferanten, oft klein.
  • Widerrufsrecht. Das vierzehntägige Widerrufsrecht schützt Verbraucher. Wer als Unternehmer abschließt, hat es nicht; ein Vertrag gilt ab Unterschrift.
  • Laufzeiten. Gewerbeverträge laufen häufiger 24 Monate und verlängern sich automatisch. Die Kündigungsfrist gehört in den Kalender, nicht in den Ordner.
  • Rechnung. Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten, insbesondere den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag.

Vom Haushalts- in den Gewerbetarif wechseln

  1. Verbrauch heraussuchen. Die letzte Jahresabrechnung nennt ihn in Kilowattstunden. Der Zähler misst Kubikmeter; die Umrechnung steht auf der Abrechnung.
  2. Zählersituation klären. Läuft der Betrieb über einen eigenen Zähler? Wenn nicht, bleibt es beim bestehenden Vertrag.
  3. Vergleichen. Postleitzahl und Verbrauch in den Gewerbegas-Rechner eingeben. Ab 150.000 kWh lohnt stattdessen ein persönliches Angebot.
  4. Auf die Konditionen sehen. Nettopreis, Laufzeit, Preisgarantie über die gesamte Erstlaufzeit, Kündigungsfrist, Regelung bei Mehr- oder Mindermengen.
  5. Abschließen. Der neue Lieferant meldet den Wechsel an und kündigt beim bisherigen. Die Belieferung reißt nicht ab.

Gewerbegas vergleichen Haushaltstarife vergleichen

Ab welcher Menge gilt was

JahresverbrauchWegWarum
bis 50.000 kWhHaushalts- oder GewerbetarifPreislich gleichauf, es entscheidet der Vorsteuerabzug. Im Haushaltsprofil gibt es mehr Auswahl.
50.000 bis 150.000 kWhGewerbetarifDer Vergleich rechnet im Profil g0 und weist netto aus.
150.000 bis 1.500.000 kWhpersönliches AngebotLieferanten kalkulieren für Ihre Abnahme. Zahlen dazu unter Gewerbegaspreise.
über 1.500.000 kWhIndustriegasViertelstundenmessung, Preis aus Beschaffung und Lastgang. Kein Onlinevergleich mehr, siehe Industriegas.

Häufige Fragen

Ist Gewerbegas günstiger als Privatgas?

Im Einkauf nicht. Bei 30.000 Kilowattstunden im Jahr, gemessen über 100 Postleitzahlen, kostet günstiges Gas im Gewerbeprofil 9,48 Cent je Kilowattstunde netto, im Haushaltsprofil 9,28 Cent netto. Günstiger wird es für Betriebe erst durch den Vorsteuerabzug: Aus 11,04 Cent brutto werden 9,28 Cent.

Darf ich als Selbstständiger einfach einen Gewerbetarif abschließen?

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder freiberuflich tätig sind und die Entnahmestelle betrieblich genutzt wird, ja. Läuft der Betrieb über denselben Zähler wie die Wohnung, bleibt es beim bestehenden Vertrag; der betriebliche Anteil ist dann eine Frage der Steuererklärung.

Was ist ein Lastprofil und warum gibt es zwei?

Das Lastprofil beschreibt, wie sich der Verbrauch über Tag und Jahr verteilt. Haushalte heizen anders als ein Restaurant oder eine Werkstatt. Der Netzbetreiber rechnet mit dem Profil h0 für Haushalte und g0 für Gewerbe; der Lieferant kalkuliert darauf seinen Preis.

Bekomme ich als Betrieb auch eine Grundversorgung?

Der besondere Schutz der Grundversorgung gilt Haushaltskunden. Fällt Ihr Lieferant aus, greift die Ersatzversorgung, damit die Belieferung nicht abreißt. Sie ist aber die teuerste Möglichkeit und kein Dauerzustand.

Gilt für meinen Gewerbevertrag ein Widerrufsrecht?

In der Regel nicht. Das vierzehntägige Widerrufsrecht schützt Verbraucher. Wer als Unternehmer abschließt, ist ab Unterschrift gebunden. Lesen Sie deshalb Laufzeit und Verlängerung, bevor Sie unterschreiben.

Kann ich den Gasvertrag beim Umzug des Betriebs mitnehmen?

Meist ja, wenn der Lieferant am neuen Standort liefert. Prüfen Sie die Umzugsklausel im Vertrag: Manche Lieferanten passen den Preis an das neue Netzgebiet an, weil die Netzentgelte örtlich verschieden sind. Andernfalls gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Ab wann lohnt sich ein individuelles Angebot statt eines Onlinetarifs?

Ab etwa 150.000 Kilowattstunden im Jahr. Dort kalkulieren Lieferanten für Ihre Abnahmestruktur, und verhandelbar sind Beschaffungszeitpunkt, Laufzeit und der Umgang mit Mehr- oder Mindermengen. Über 1.500.000 Kilowattstunden gibt es gar keinen Onlinevergleich mehr.

Zahlt mein Betrieb den CO2-Preis auch?

Ja. Der CO2-Preis auf Erdgas trifft Betriebe wie Haushalte und steckt im Arbeitspreis. Bei 50.000 kWh im Jahr entstehen rund 10,05 Tonnen CO2. Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, das sind 553 bis 653 Euro im Jahr.

Über diese Seite: Die Preisangaben stammen aus unserer eigenen Erhebung: dieselbe Stichprobe von 100 Postleitzahlen, derselbe Tag, dieselbe Jahresmenge, einmal im Gewerbeprofil g0 und einmal im Haushaltsprofil h0. Nur so lässt sich der Unterschied zwischen beiden Welten messen statt schätzen. Stand: 4. September 2026. Rechtlicher Rahmen: Umsatzsteuergesetz (§ 14, § 19 UStG), Energiewirtschaftsgesetz, Brennstoffemissionshandelsgesetz. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie wir rechnen und woran wir verdienen, steht unter Methodik und Transparenz.