Gas wird vor dem Winter teurer: Diese Kunden sollten wechseln

Von Ron Boschert · 30. September 2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Vor der Heizsaison steigt der Druck auf die Gaspreise. Höhere Preise an den Energiemärkten, geopolitische Unsicherheiten und vergleichsweise niedrige Speicherstände können dazu führen, dass Gas für Haushalte teurer wird. Ein Wechsel lohnt sich aber nicht für jeden automatisch.

Besonders aufmerksam sollten Kunden sein, die noch in der Grundversorgung sind, einen hohen Arbeitspreis zahlen oder deren Preisgarantie bald endet. Auch wer lange nicht gewechselt hat, sollte die eigenen Vertragsdaten prüfen. Entscheidend ist nicht nur der monatliche Abschlag, sondern der tatsächliche Preis pro Kilowattstunde.

Diese Kunden sollten den Tarif prüfen

Für Verbraucher zählen vor allem Arbeitspreis, Grundpreis, Jahresverbrauch, Laufzeit und Preisgarantie. Wer diese Werte nicht kennt, kann kaum beurteilen, ob der eigene Tarif noch passt.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern gelten Gaspreise von etwa 8 bis 10 Cent pro Kilowattstunde derzeit als eher günstig. Liegt der Arbeitspreis deutlich über 12 Cent pro Kilowattstunde, kann ein Vergleich sinnvoll sein. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sollten ihre Konditionen prüfen, weil diese Tarife häufig teurer sind als alternative Angebote.

Auch die Preisbindung verdient Aufmerksamkeit. Eine Preisgarantie kann vor steigenden Beschaffungskosten schützen. Sie gilt aber nicht immer für alle Preisbestandteile. Steuern, Umlagen oder Netzentgelte können je nach Vertrag ausgenommen sein. Deshalb sollte nicht nur der beworbene Kilowattstundenpreis geprüft werden, sondern das gesamte Vertragsmodell.

Mieter können nicht immer selbst wechseln

Wer in einem Haus mit zentraler Gasheizung wohnt, kann den Anbieter oft nicht selbst wechseln. In solchen Fällen schließt meist der Vermieter den Gasvertrag ab und rechnet die Heizkosten später über die Nebenkosten ab. Mieter können den Vermieter aber auf mögliche Einsparungen durch einen günstigeren Tarif hinweisen.

Anders sieht es bei einer eigenen Gastherme in der Wohnung aus. Wer einen direkten Vertrag mit dem Gasversorger hat, kann den Anbieter grundsätzlich selbst auswählen und wechseln. Dabei sollten Kündigungsfrist, Vertragslaufzeit und Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen geprüft werden. Am Tag des Wechsels ist der Zählerstand wichtig. Er sollte dokumentiert und an den alten sowie neuen Anbieter übermittelt werden. So lassen sich spätere Abrechnungsprobleme vermeiden.

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