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Gewerbegas-Vergleich: worauf es ankommt

Vier Vertragsmerkmale verschieben die Jahreskosten stärker als die zweite Stelle hinter dem Komma, und drei davon stehen nicht in der Preisangabe: Folgejahrespreis, Preisgarantie, Laufzeit und Abnahmekorridor.

Veröffentlicht: ·Von Ron Boschert·Lesezeit ca. 4 Min.
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Beim Gewerbegas entscheidet nicht der Arbeitspreis allein. Vier Vertragsmerkmale verschieben die Jahreskosten stärker als die zweite Stelle hinter dem Komma, und drei davon stehen nicht in der Preisangabe. Dieser Ratgeber nennt sie in der Reihenfolge, in der sie Geld kosten.

1. Rechnen Sie das zweite Jahr, nicht das erste

Ein Einmalbonus wird im ersten Vertragsjahr verrechnet und senkt die Jahreskosten einmalig. Danach zahlen Sie den Preis, der ohne Bonus gilt. Zwei Angebote mit demselben ersten Jahr können im zweiten weit auseinanderliegen.

Rechnen Sie deshalb zwei Zahlen aus: die Kosten im ersten Jahr einschließlich aller Boni und den Folgejahrespreis aus Arbeitspreis mal Menge plus zwölf Grundpreise. Die zweite Zahl ist die, die Sie dauerhaft zahlen. Unsere Toplisten weisen beide getrennt aus, weil eine Liste mit nur dem ersten Jahr in die Irre führt.

2. Preisgarantie: lesen Sie, was sie umfasst

Eine Preisgarantie ist nicht immer eine Garantie für den Preis. Verbreitet sind zwei Formen, und sie unterscheiden sich erheblich:

  • Die vollständige Preisgarantie sichert den gesamten Preis für die genannte Dauer, einschließlich Steuern, Abgaben und Netzentgelten.
  • Die eingeschränkte Preisgarantie sichert nur den Energieanteil. Steigen Netzentgelte, Umlagen oder der CO2-Preis, steigt Ihr Preis trotz Garantie. Genau diese Posten zeigen nach der amtlichen Projektion nach oben.

Achten Sie außerdem auf die Dauer. Eine Preisgarantie über sechs Monate bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten sichert ein Viertel der Zeit.

3. Laufzeit und Verlängerung

Eine lange Laufzeit ist weder gut noch schlecht, sie ist eine Wette. Sie sichert den Einkaufspreis und sichert nicht die regulierten Posten, falls die Garantie eingeschränkt ist. Entscheidend sind zwei Zahlen im Vertrag:

  • Die Kündigungsfrist, meist zwischen vier Wochen und drei Monaten zum Laufzeitende.
  • Die Verlängerungsdauer, wenn nicht gekündigt wird. Zwölf Monate sind üblich. Wer die Frist um eine Woche verpasst, ist ein Jahr länger gebunden, und zwar zu Konditionen, die er nicht verhandelt hat.

Tragen Sie den Kündigungstermin in den Kalender, sobald Sie unterschreiben. Das ist der billigste Teil des ganzen Vergleichs.

4. Mehr- und Minderabnahme

Bei Haushaltsverträgen kommt dieser Posten praktisch nicht vor, bei Gewerbeverträgen ist er einer der teuersten. Sie melden eine Jahresmenge an, der Lieferant beschafft danach. Weichen Sie deutlich ab, zahlen Sie dafür, nach oben wie nach unten.

Üblich ist ein Korridor, innerhalb dessen die Abweichung nichts kostet, häufig plus oder minus zehn bis fünfundzwanzig Prozent. Prüfen Sie zwei Dinge: wie breit der Korridor ist und was außerhalb berechnet wird. Ein Betrieb, der eine Halle anbaut oder eine Schicht streicht, verlässt den Korridor schneller als gedacht.

Daraus folgt die wichtigste Vorbereitung: eine ehrliche Mengenprognose ist mehr wert als ein um ein Zehntel besserer Arbeitspreis. Wer zu niedrig anmeldet, um einen besseren Preis zu bekommen, zahlt die Differenz später und mehr.

Zwei Tarifarten, bei denen Sie das Risiko tragen

Vorkassetarife verlangen die Zahlung im Voraus, oft für ein ganzes Jahr. Der Preis ist dafür niedriger. Sie geben damit ein zinsloses Darlehen und tragen das Insolvenzrisiko des Lieferanten; im Insolvenzfall ist das Geld in der Regel verloren.

Pakettarife verkaufen eine feste Menge zu einem Festbetrag. Wer weniger verbraucht, bekommt nichts zurück. Wer mehr verbraucht, zahlt die Zusatzmenge zu einem meist deutlich höheren Preis. Für einen Betrieb mit schwankender Abnahme ist das die ungünstigste aller Formen.

In unserem Gewerbegas-Rechner erscheinen beide erst, wenn Sie die Voreinstellung auf alle abschließbaren Tarife umstellen. Das ist Absicht: Sie sollen sie finden können, aber nicht versehentlich oben in der Liste haben.

Direkt abschließbar oder nur über den Anbieter

Nicht jeder Tarif lässt sich online abschließen. Manche Versorger führen Tarife, die nur über ihren eigenen Vertrieb gehen. Das heißt nicht, dass der Tarif schlecht ist, und es heißt auch nicht, dass er an Ihrer Postleitzahl nicht verfügbar wäre. Es heißt nur, dass der Abschluss einen Anruf braucht.

Wenn Sie den Weg nicht scheuen, lohnt der Blick auf die volle Liste. Wenn Sie zügig wechseln wollen, bleiben Sie bei den direkt abschließbaren.

Was Sie nicht vergleichen können

Die Netzentgelte gelten in Ihrem Netzgebiet für jeden Anbieter gleich hoch. Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts, ein Standortwechsel schon. Dasselbe gilt für Steuern, Abgaben und den CO2-Preis: Sie stehen in Gesetz und Verordnung.

Verhandelbar ist allein der Einkaufsteil. Nach der aktuellen Branchenstatistik sind das knapp die Hälfte des Preises, bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb anteilig mehr. Die vollständige Aufteilung mit benannter Quelle steht unter Industriegas.

Die Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Jahresmenge aus der letzten Abrechnung nehmen, nicht schätzen.
  2. Im Gewerbegas-Rechner vergleichen, Folgejahrespreis mitrechnen.
  3. Bei den zwei oder drei besten Angeboten Preisgarantie, Laufzeit und Abnahmekorridor im Vertragstext prüfen.
  4. Kündigungstermin des alten Vertrags notieren und den Wechsel darauf legen.

Ab 200.000 Kilowattstunden im Jahr lohnt zusätzlich die Frage, ob ein ausgehandeltes Angebot mehr bringt als ein Listenpreis. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Gas ausschreiben.

Dieser Beitrag stammt aus der Redaktion von gasvermittlung.de. Wir arbeiten redaktionell unabhängig und finanzieren uns über Vergütungen der Wechselportale, wenn über unsere Seite ein Vertrag zustande kommt. Auf unsere Inhalte hat das keinen Einfluss. Angaben zu Preisen und Rechtslage können sich ändern, maßgeblich sind immer die Angaben Ihres Anbieters.