RatgeberGewerbe und Industrie
Wie kann ich Gewerbegas beziehen?
Wer Gewerbegas beziehen kann, welche Angaben Sie dafür brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Mit dem häufigsten Irrtum am Ende: Gewerbegas ist nicht automatisch billiger.
Gewerbegas ist kein anderes Gas. Es kommt aus demselben Netz und wird an derselben Stelle gemessen. Anders sind der Vertrag, die Preisstellung und das Lastprofil, nach dem der Netzbetreiber Ihre Abnahme einordnet. Dieser Ratgeber erklärt, wer Gewerbegas beziehen kann, was Sie dafür brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Wer kann Gewerbegas beziehen
Entscheidend ist nicht die Branche und nicht die Rechtsform, sondern der Jahresverbrauch der Abnahmestelle. Ein Steuerberatungsbüro mit 18.000 Kilowattstunden steht näher an einem Einfamilienhaus als an der Bäckerei nebenan, die dreimal so viel braucht. Deshalb läuft die Weiche über die Menge.
Unterhalb von 50.000 Kilowattstunden im Jahr fahren viele Betriebe mit einem Haushaltstarif gut. Das klingt widersinnig, hat aber einen einfachen Grund: In diesem Bereich gibt es deutlich mehr Anbieter und Tarife, und der Wettbewerb ist härter. Erst darüber lohnt das Gewerbeprofil. Welcher Weg für Ihre Menge gilt, steht in der Weiche auf unserer Übersicht zu Gewerbegas.
Was Sie brauchen, bevor Sie vergleichen
- Die letzte Jahresabrechnung. Sie enthält die drei Angaben, auf die es ankommt: Jahresmenge in Kilowattstunden, Zählernummer und die Marktlokation. Schätzen Sie die Menge nicht. Eine zu niedrige Angabe führt zu einem Preis, der beim ersten Abschlag nicht mehr stimmt.
- Die Postleitzahl der Abnahmestelle, nicht die der Firmenzentrale. Netzentgelt und Grundversorger hängen am Netzgebiet, und das richtet sich nach dem Standort des Zählers.
- Die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrags. Sie steht im Vertrag, nicht auf der Rechnung. Wer sie nicht kennt, verpasst den Wechseltermin und bleibt ein Jahr länger gebunden.
- Bei mehreren Standorten eine Liste aller Abnahmestellen mit Menge und Postleitzahl. Gemeinsam angefragt bekommen Sie in der Regel bessere Konditionen als einzeln.
So gehen Sie vor
1. Verbrauch feststellen. Nehmen Sie die abgerechnete Jahresmenge, nicht den Abschlag und nicht die Kubikmeter vom Zähler. Gas wird in Kilowattstunden abgerechnet; der Netzbetreiber rechnet Ihr gemessenes Volumen mit Zustandszahl und Brennwert um, und beide Werte ändern sich über das Jahr. Wenn Sie nur Kubikmeter haben, steht der Umrechnungsfaktor auf der Netzabrechnung.
2. Den passenden Weg wählen. Bis 50.000 Kilowattstunden vergleichen Sie im Gasrechner, darüber im Gewerbegas-Rechner mit Nettopreisen und Gewerbelastprofil. Ab 200.000 Kilowattstunden kommt ein ausgehandeltes Angebot als zweiter Weg dazu, ab einer Million ist es der einzige. Was dort passiert, steht unter Industriegas.
3. Angebote vergleichen, nicht nur Preise. Laufzeit, Preisgarantie, Bonus und die Klauseln zu Mehr- und Minderabnahme entscheiden mit. Worauf Sie achten sollten, steht im Ratgeber Gewerbegas-Vergleich.
4. Kündigen und wechseln. In der Regel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung. Prüfen Sie, ob er das zusagt, und behalten Sie die Bestätigung. Ohne Kündigung zum richtigen Termin passiert nichts, und Sie zahlen weiter beim alten Lieferanten.
Netto, brutto und die Umsatzsteuer
Gewerbepreise werden netto genannt, Haushaltspreise brutto. Das ist kein Marketing, sondern die Sicht des Rechnungsempfängers: Ein vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb bekommt die Umsatzsteuer zurück, für ihn ist der Nettopreis die Zahl, die er zahlt. Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer oder in einem steuerfreien Bereich, zahlt die Umsatzsteuer und hat von einem Gewerbetarif preislich wenig.
Ein Vergleich zwischen netto und brutto führt deshalb immer in die Irre. Achten Sie darauf, dass alle Angebote auf derselben Basis stehen, bevor Sie sie nebeneinanderlegen. Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung außerdem die gesetzlichen Pflichtangaben tragen; bei einem auf die Privatadresse ausgestellten Vertrag fehlen sie unter Umständen.
Was sich rechtlich ändert
Die Schutzvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes für Haushaltskunden greifen nur bis zu einem dort festgelegten, kleinen Jahresverbrauch. Darüber gilt, was im Vertrag steht. Das betrifft vor allem drei Punkte, und bei allen drei lohnt der Blick ins Vertragswerk statt die Annahme, es werde schon wie beim Privatvertrag sein:
- Kündigungsfrist und automatische Verlängerung. Gewerbeverträge verlängern sich häufig um ein ganzes Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Preisänderungen. Ob und wie Sie bei einer Erhöhung außerordentlich kündigen können, regelt der Vertrag.
- Mehr- und Minderabnahme. Wer deutlich von der angemeldeten Menge abweicht, zahlt dafür. Bei Haushaltsverträgen kommt das praktisch nicht vor, bei Gewerbeverträgen ist es ein eigener Posten.
Der häufigste Irrtum
Gewerbegas ist nicht automatisch billiger als Privatgas. Wir haben beide Lastprofile in derselben Stichprobe und am selben Tag gemessen, und netto gerechnet sind sie an der Überschneidungsstelle praktisch gleich teuer. Der Vorteil entsteht am Vorsteuerabzug, nicht am Einkauf. Die Zahlen dazu stehen unter Gewerbegas oder Privatgas, mit Stand-Datum und offengelegter Rechenregel.
Was Betriebe derzeit zahlen, erheben wir täglich im Gewerbeprofil über mehrere Verbrauchsstufen. Die aktuellen Werte stehen unter Gewerbegaspreise.
Weitere Ratgeber
Dieser Beitrag stammt aus der Redaktion von gasvermittlung.de. Wir arbeiten redaktionell unabhängig und finanzieren uns über Vergütungen der Wechselportale, wenn über unsere Seite ein Vertrag zustande kommt. Auf unsere Inhalte hat das keinen Einfluss. Angaben zu Preisen und Rechtslage können sich ändern, maßgeblich sind immer die Angaben Ihres Anbieters.
